Hallo lieber Nutzer dieser Community und Plattform,
ab dem 01.01.2013 ist es soweit. Nach langen Diskussionen tritt das neue Gesetz über die GEZ Gebühr in Kraft. Der Hauptpunkt in dieser Angelegenheit der Änderung bei den nun fälligen Gebühren, ist der Wegfall der Zweiteilung nach Radio bzw. TV.
Nun werden ab dem 01.01.2013 für jeden Haushalt 17,98 € im Monat fällig, egal und unabhängig davon, ob der Haushalt auch wirklich Rundfunkgeräte oder einen TV unterhält. Es läuft also alles darauf hinauf, dass es sich wohl oder übel um eine Zwangsabgabe handeln wird, egalb ob berechtigt oder nicht,wobei zu erwähnen ist, dass die GEZ jetzt schon fast 7,3 Milliarden Euro pro Jahr an Geldern einnimmt.
Meine Auffassung hier geht ganz klar in die Richtung, dass dieses neue Gesetz rechtswidrig ist und es auch nie hätte zu Stande kommen dürfen, da es sich bei der GEZ-Abgabe in der Vergangenheit bislang nur um eine Gebühr handelte, für die auch eine Gegenleistung erbracht worden ist. Wer also einen TV oder Radio auch tatsächlich hatte, wurde zur Zahlung verpflichtet. Jedoch wird dieser Beitrag nun ab 2013 fällig, gleich ob der Haushalt die Leistung auch in Anspruch nimmt oder nehmen kann. Wer also kein Radio oder TV hat zahlt trotzdem. Was früher für einen Radio fast 6 Euro gekostet hat, wird nun monatlich pauschal fällig.
Meines Erachtens stellt dies eine Steuer dar, die von den Länder nie beschlossen werden hätte dürfen, da diese keine Befugnis hierfür haben. Denn tatsächlich hat nur der Bund die Befugnis und darf auch Steuern erheben. Da die Länder die Abgabe der GEZ-Gebühren nun selbst regelten und der Bund bislang keine Regelung getroffen hat, ist der Abgabebetrag derzeit verfassungswidrig und noch ohne eine wirkliche Einigung.
Die Gebühr verstößt eindeutig gegen Artikel 3 GG, da jeder Haushalt und jedes Unternehmen gleiche Beiträge zu zahlen hat, egal wie viele Mittarbeiter es hat und unabhängig davon, ob er diese Geräte nutzt. Die ursprüngliche wie in der Vergangenheit gewesene Aufteilung zum Bereithalten von Radio oder Fernsehen und den neuartigen Rundfunkgeräten entfällt hier, dass nun zum Beispiel auch Studenten, die meist nicht einmal einen Fernseher haben, die volle Gebühr bezahlen müssen. Eine Berufung auf das Nichtvorhandensein dieser Geräte entfällt völlig. Daher wird ab dem 01.01.2013 die Verfassungsmäßigkeit immer mehr ins Licht der deutschen Gerichte rücken, es ist mit einer Welle von Klagen und Widersprüchen zu rechnen.
Ich empfehle daher jedem Nutzer und Leser, sich zu wehren, und zwar in dem Sie gegen den Gebührenbescheid innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung rechtzeitig Widerspruch bei der GEZ einlegen und gleichzeitig einen Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht stellen um sich gegen diesen Gebührenbescheid zu wehren, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet im Endeffekt, dass Sie bei einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch die Gebühren bezahlen müssten.
Ich werde mich auf jeden Fall hiergegen zu Wehr setzen.
Ich hoffe ich konnte euch helfen.
Gruß Stefan
So ist es!
Was ich in meiner Antwort noch vergessen habe zu erwähnen: eigentlich werden doch nur bisherige "Schwarzseher" vom neuen Rundfunkbeitrag "benachteiligt" oder sehe ich das falsch? :D
Denn klar ist: bei nur 5,76 €/Mon. für neuartige Rundfunkgeräte, wäre es in keinem Fall geblieben. ;)
Eichbaum1963, ja, das siehst Du falsch. Vom neuen Rundfunkbeitrag werden diverse Personengruppen benachteiligt, u.a.: - Leute wie ich, die kein Interesse an den Inhalten haben, die von den Öffis produziert werden. Mich interessiert das Zeug nicht, ich empfange es in keiner Form und sehe daher auch nicht ein, warum ich dafür zahlen sollte. Ich habe keinen Fernseher und verwende auch keinen Computer als solchen. - Behinderte, die zahlen müssen, auch wenn sie gehörlos, blind, oder sonstwie nicht in der Lage sind, die Leistungen in Anspruch zu nehmen
wenn ich an einer Regierung nicht interessiert bin, bin ich benachteiligt, denn die Regierung ist trotzdem da und herrscht. In der Demokratie haben wir wenigstens die Moeglichkeit, von Zeit zu Zeit, eine andere Regierung zu waehlen. Oder: vielleicht habe ich kein Auto, muss mich aber auf dem Buergersteig bewegen, was interessieren mich die Anderen? Die sollen mir doch Platz machen, ich mache nicht mit, die gehen mich nichts an, der Staat soll doch die Strassen da bauen, wo ich gerade NICHT langgehe. ..... Unfug? -- Nein, dieselbe abstruse Denke wie Deine! Faellt Dir irgendein Gesetz ein, bei dem NICHT irgendeine Personengruppe benachteiligt ist? Nenne es mir! Mit dem neuen Rundfunkbeitrag sind es jedenfalls weniger als vorher.
Ich muss mich dem Gemeinwohl und dieser Regierung beugen, muss die Gesetze hinnehmen und danach handeln. Mit Deinem kleinen Individualismus-Anspruch kannst Du in keinem Land wirklich leben, Du reibst Dich nur auf.