Da die Frage immer und immer wieder auftaucht, hier eine Kurzübersicht:
Erwerbseinkommen
Die ersten 100,-€ sind anrechnungsfrei, darüber wird bis zu einem Betrag von 900,-€ 80% des Einkommens angerechnet, danach 90%.
Beispiel: Bei einem 400,-€ - Job bleiben 160,-€ übrig (100,- anrechnungsfrei, von den verbleibenden 300,-€ noch 20%, also 60,-€)
Kindergeld
Das Kindergeld wird voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Sofern kein anderes Einkommen vorhanden ist, können 30,- für "notwendige Versicherungen" abgezogen werden. Wenn das Kind jedoch durch anderweitiges Einkommen seinen Bedarf komplett selbst decken kann, wird das Kindergeld als Einkommen bei den Eltern angerechnet.
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Unterhaltszahlungen werden in voller Höhe auf den Bedarf des Unterhaltsempfängers angerechnet. Wenn das Kind einen höheren Unterhalt erhält, als es Hartz IV bekommen würde, kann es den Rest behalten.
Einnahmen aus selbständiger Arbeit
Es ist bei der ARGE bzw. Jobcenter eine Einnahmeüberschußrechnung einzureichen. Danach wird der Bedarf berechnet. Gewinne werden in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet.
Einkommen in "eheähnlicher Gemeinschaft"
Sofern die Partner noch nicht ein Jahr zusammenleben, keine gemeinsamen Kinder und keine gemeinsamen Konten haben, sind sie keine Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen des Partners wird also nicht auf das Hartz IV angerechnet. Nach einem Jahr entfällt diese Regelung aber, wenn die Partner nicht nachweisen können, daß sie keine "Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft" bilden.
Redgirlfan, schau mal hier rein:
http://hartz.info/index.php?topic=17.0