gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Hint_give_own_hint

Keinbild

Deckungssumme bei privater Haftpflicht sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen

Tipp von chickenrun33 am 10.11.2008 um 11:30 Uhr

Es passiert schneller als man denkt... Durch Unaufmerksamkeit oder einem ausgesetzen Risiko kann es leicht passieren, dass man jemandem einen Schaden zufügt und verletzt. In diesem Falle kann der Personen- und Sachschaden in Millionenhöhe gehen. Nach dem Gesetz haftet derjenige, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen und allen privaten Einkünften bis zur Pfändungsgrenze. Deshalb sollte man sich bei Versicherungen mehrere Angeboten einholen und vergleichen. Die Deckungssumme sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen. Oft gibt es eine höhere Summe schon für wenige Euro mehr.


Rss_k Alle Tipps von chickenrun33 abonnieren



Weitere Tipps zu verwandten Themen finden Sie hier:

finanzen (1309)
geld (1295)
Recht (540)
Hint_give_supplement    Related_hints

Tipp-Ergänzungen


berlinfinanz24
ergänzt von berlinfinanz24 on 10. November 2008 15:34
1x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Private Haftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt dar.

Ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist es passiert - Sie haben einem anderen Menschen Schaden zugefügt.

Beispiele hierfür gibt es zur Genüge: Ihr Kind spielt auf der Straße Fußball und wirft dabei ein Fenster ein... oder ein Eigenheimbesitzer vergißt bei Frost, Schnee und Eis den Gehweg vor seinem Haus zu räumen oder zu streuen und ein Fußgänger oder Radfahrer kommt dabei zu Schaden... oder beim Abstellen Ihres Fahrrades kippt das auf ein parkendes Auto - der Besitzer verlangt Schadenersatz für die Beseitigung der Schramme...

Schützen Sie sich weltweit vor Schadensersatzansprüchen!

Wenn man in irgendeiner Weise einem Anderen einen Schaden zufügt, ist man verpflichtet, diesen zu ersetzen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das geregelt im § 823 Schadenersatzpflicht. Das BGB begrenzt die Haftung nicht. Das heißt, Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Eigentum, und das kann sogar ein Leben lang der Fall sein.

Wer leistet eigentlich... ...im Falle, dass der Schadensverursacher keine Private Haftpflichtversicherung hat? Achten Sie darauf, dass in Ihrem Vertrag die sogenannte "Ausfalldeckung" mitversichert ist. Ihre eigene Versicherung springt dann ein, wenn der andere Schadensverursacher nicht zahlungsfähig und nicht haftpflichtversichert ist. Davor müssen erst alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Verursacher geprüft werden, bevor es zur Leistung kommt...

http://www.berlinfinanz24.de/privat.haftpflicht.privat.index.html

Berlinfinanz24

(Quelle Inveda.net)



Verwandte Tipps

    Jungen Leuten den Umgang mit Geld beibringen!

    Wechselkursrisiko bei Anlagen im Ausland beachten!

    Einem Unternehmen nie einen Abbuchungsauftrag erteilen!!!


Mehr verwandte Tipps

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    1.3 Millionen Euro gewonnen



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.