Autos, die älter als 30 Jahre sind, können, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, ein H-Kennzeichen erhalten.
Das Fahrzeug muß älter als 30 Jahre sein.
Es muß eine gültige Hauptuntersuchung vom TÜV bescheinigt sein.
Modifikationen am Fahrzeug sind nur dann zulässig, wenn sie zeitgenössisch sind oder der Verkehrssicherheit dienen.
Austausch-Motoren sind nur dann erlaubt, wenn der Ersatz die Kriterien für ein H-Gutachten erfüllt. Der Einbau eines Katalysators ist erlaubt.
Ob die Bedingungen erfüllt sind, stellt ein anerkannter Gutachter fest (TÜV, DEUVET oder andere). Das H-Gutachten adelt den Wagen als automobiles Kulturgut, schränkt seine Nutzung aber sonst nicht weiter ein.
Die Vorteile eines H-Kennzeichens:
Pauschale Kfz-Steuer zur Zeit unter 200.00 € pro Jahr
Keine Umweltzonenbeschränkung
günstige Versicherungstarife
keine Probleme an den Ländergrenzen
Den vielen Vorteilen stehen folgende Nachteile gegenüber:
Da eindeutige gesetzliche Regelungen zur Feststellung des historischen Zusatnds unpraktikabel wären, ist eine Erteilung von dem guten Willen des Gutachters abhängig.
Die Erreichung des H-Gutachtens kann außerordentlichen finanziellen Aufwand erfordern.
Eine Zulassung des Wagens mit Saisonkennzeichen ist nicht mehr möglich.
Viele Versicherungen knüpfen die günstigen Oldtimertarife an restriktive Nutzungsbeschränkungen.
Für Fahrzeuge mit kleinvolumigen Motoren lohnt sich das H-Kennzeichen deshalb oft nicht, für amerikanische Straßenkreutzer mit V8 Big-Blocks dagegen immer.
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