Ein Grundstückseigentümer wollte seinem Nachbarn untersagen lassen, eine alte Mauer abzureißen. Denn sein Grundstück lag höher und drohte durch den Abriss an Halt zu verlieren.
Der Bundesgerichtshof klärte den Rechtsstreit und stellte fest, ein Grundstückseigentümer ist berechtigt eine oberirdische Mauer auf seinem Grundstück abzureißen. Das gilt selbst dann, wenn dadurch das Nachbargrundstück seinen Halt verliert. Denn jeder Eigentümer muss sich selbst um die notwendige Absicherung seines Grundstücks kümmern.
Voraussetzung für die Abrissmaßnahme ist jedoch, dass der betroffene Nachbar rechtzeitig über die Maßnahme informiert wird, damit er entsprechende Stützmaßnahmen durchführen lassen kann (BGH, Urteil vom 29. 6. 2012, Az. V ZR 97/11).
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