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Bundeswehr / Verweigerung

Tipp von Bujin Bujin

Hallo, ich selber habe meinen Dienst abgeleistet und kann es jedem empfehlen. Wer jedoch nicht möchte muss dieses auch nicht. Man kann aus gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern und sich dabei auf Artikel 4, Absatz 3 im Grundgesetz beziehen: >> Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. << (Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/4.html).

Ich hoffe dieser Tipp kann eingien das Leben erleichtern, wenn man weiß das man das Recht dazu hat.

MfG Bujin

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