Bei der Bruttoentgeltumwandlung zahlt der Vorsorgesparer über den Betrieb einen Teil seines Bruttogehalts in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch die Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Zulagen gibt es dagegen nicht. Ein Vorteil: Durch die Bruttoentgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, bereits jetzt bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (2008 sind das 2.544 Euro) in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung einzuzahlen.
Bei der Bruttoentgeltumwandlung muss der Arbeitnehmer für den Vorsorgebetrag keine Steuern zahlen. Dafür müssen die Auszahlungen im Alter versteuert werden - bei in der Regel niedrigerem Steuersatz. Diese Variante ist vor allem für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen interessant.
Am Besten einfach mal mit dem Arbeitgeber sprechen - denn dieser hat durch geringere Lohnnebenkosten auch Vorteile. Mein Chef legt zum Beispiel als Bonbon die VWL-Zulage mit in den Topf! Nachfragen lohnt sich!