"Unternehmen und Wertpapieremittenten müssen alle Bekanntmachungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, in den Pflichtblättern der entsprechenden Börsen veröffentlichen." Dadurch werden diese Börsenpflichtblätter zu einer wahren Ansammlung von relevanten Informationen über die einzelnen Unternehmen. Wer also wirklich seine Aktien im Auge bahalten will und Informationen "seines" Unternehmens immer mitbekommen möchte, der sollte diese Blätter als Informationsquelle in Erwägung ziehen.