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Bis zum 31. Dezember noch Kursgewinne für Abgeltungssteuer erwirtschaften

Tipp von schruffi am 22.09.2008 um 8:35 Uhr

Für Fonds, die Anleger bis zum 31. Dezember 2008 kaufen, gilt Bestandsschutz. Das heißt, dass die Kursgewinne dauerhaft steuerfrei sind. Zinsen und Dividenden unterliegen dagegen sofort der Abgeltungssteuer und müssen versteuert werden.


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