Bei vielen sorgt das Kurzarbeitergeld für Verwirrung. Hier kann man, wenn der Betrieb in Kurzarbeit geht, sein Kurzarbeitergeld online berechnen:
http://www.kurzarbeit-aktuell.de/kurzarbeitergeld-berechnung.html
Dazu wird benötigt: Lohnsteuerklasse, Bruttogehalt bei 100% Beschäftigung, Bruttogehalt während der Kurzarbeit (vermindertes Arbeitsentgelt)
Die Auszahlung erfolgt nach Leistungssätzen (sind ebenfalls auf dieser Seite zu finden) und betragen 60% bei Kinderlosen und 67% bei Angestellten mit Kinderfreibetrag.
Begrenzt sind die Leistungssätze nach der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. In den alten Bundesländern liegt die Grenze bei 5.400€ und in den neuen Bundesländern bei 4.550€. Wer trotz Kurzarbeit mehr verdient, bekommt leider kein Kurzarbeitergeld.
Das Kurzarbeitergeld wird direkt auf das Nettogehalt aufgeschlagen und durch den Arbeitgeber ausgezahlt, der es von der Agentur für Arbeit bekommt.