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Berechnung von Kurzarbeitergeld mit dem Online Rechner

Tipp von Pikary am 23.04.2009 um 21:38 Uhr

Bei vielen sorgt das Kurzarbeitergeld für Verwirrung. Hier kann man, wenn der Betrieb in Kurzarbeit geht, sein Kurzarbeitergeld online berechnen:

http://www.kurzarbeit-aktuell.de/kurzarbeitergeld-berechnung.html

Dazu wird benötigt: Lohnsteuerklasse, Bruttogehalt bei 100% Beschäftigung, Bruttogehalt während der Kurzarbeit (vermindertes Arbeitsentgelt)

Die Auszahlung erfolgt nach Leistungssätzen (sind ebenfalls auf dieser Seite zu finden) und betragen 60% bei Kinderlosen und 67% bei Angestellten mit Kinderfreibetrag.

Begrenzt sind die Leistungssätze nach der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. In den alten Bundesländern liegt die Grenze bei 5.400€ und in den neuen Bundesländern bei 4.550€. Wer trotz Kurzarbeit mehr verdient, bekommt leider kein Kurzarbeitergeld.

Das Kurzarbeitergeld wird direkt auf das Nettogehalt aufgeschlagen und durch den Arbeitgeber ausgezahlt, der es von der Agentur für Arbeit bekommt.


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