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Belege aufbewahren für den Fall von Werbungskosten

Tipp von Karisha am 23.04.2009 um 14:28 Uhr

Bei einer Steuererklärung müssen Werbungskosten angegeben werden. Das sind Kosten die einem entstehen, damit die Arbeit durchgeführt werden kann. Unter diese Werbungskosten fallen glücklicherweise sehr viele Dinge und bei vielen Dingen es ist nicht wirklich schwer zu begründen, warum diese so wichtig für die Arbeit sind. Von daher alle Belege aufbewahren und überlegen ob der Gegenstand evtl. nicht als Werbungskosten von den Einkünften abgezogen werden kann.


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Tipp-Ergänzungen


Ioooo
ergänzt von Ioooo on 24. April 2009 13:38
0x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier gibt es eine Liste mit Ideen zu Werbungskosten: www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#werbungskosten

Es ist wichtig erst mal alle Belege und Farten zu sammeln. Falls man damit am Jahresende unter der Pauschale von 920€ bleibt, kann man das Ganze immer noch wegwerfen. - VOrher aber nicht! :-)

.

Das sinngemäß gleiche gilt für Außergewöhnliche Belastungen, Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Bei letzteren ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass Rechnungen 2 Jahre aufgehoben werden müssen.



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