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Beim Umzug nicht vergessen den Hund umzumelden

Tipp von Tigerauge am 09.01.2009 um 16:03 Uhr

Man ist verpflichtet den Hund innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Meldeamt für Hundesteuer umzumelden. Dies kann in den meisten Städten schriftlich, telefonisch oder auch online erfolgen. Ebenfalls möglich ist eine kombinierte Ummeldung zusammen mit der eigenen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.


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