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Beim Immobilienkauf im Ausland auf Grundbuchauszug bestehen

Tipp von hakansergio am 18.07.2009 um 9:09 Uhr

Nicht selten werden Immobilien im Ausland, z.B. als Zweitwohnsitz gekauft, man denke da nur an Mallorca :-) Damit ihr nicht auf die Nase fallt, solltet ihr euch unbedingt einen Grundbuchauszug zeigen lassen, wo das Eigentumsrecht des Verkäufers nachgewiesen wird. Gleichzeitig solltet ihr euch über Bebauungspläne und Baugenehmigungen informieren, um wirklich alle Informationen über die Immobilie zu erhalten.


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Tipp-Ergänzungen


anonym
ergänzt von Friese18 on 20. November 2009 11:15
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In vielen Ländern ist der Titel (Title) das entscheidende Dokument und es gibt viele Fallstricke. Selbst ein Steuerbescheid muss nicht bedeuten, dass man wirklich Eigentümer geworden ist. Nur ein Beispiel: Der Sohn hat den gleichen Vornamen wie der Vater und verkauft die Immobilie nach dessen Tod. Danach tauchen aber noch viele Personen mit Erbansprüchen auf und ein Riesenrechtsstreit kommt auf den Käufer zu. Leider ist das Recht in anderen Ländern sehr unterschiedlich, einige interessante Anregungen findet ihr hier: http://www.cebu-life.de/haus-kaufen-immobilie-cebu.php



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