Habe gerade ein interessantes Urteil gelesen, bei dem es um den Mindestabstand von Stauden zum Nachbargarten geht. Der Nachbar hatte sich über das Elefantengras des benachbarten Gartenfreunds geärgert, das inzwischen fünf Meter hoch gewachsen war. Die Sache kam vor Gericht und es wurde entschieden, dass Stauden, selbst wenn sie groß werden, nicht wie Bäume oder Büsche einen Mindestabstand von zwei Metern zum Nachbargrundstück einhalten müssen. Schön, dass man seine Stauden nicht auch noch kontrollieren muss!
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RallerRaller
Ich hätte da zwei Fragen an dich! 1.Für welches Bundesland wurde dieses Urteil gefällt? 2.Hast du ein eigenes Grundstück?
Diesen Tipp
Ich gehe mal davon aus, dass du die zwei Fragen nicht nur hättest, sondern tatsächlich hast ;-) Die erste beantworte ich auch gerne: Das Urteil wurde vom Landgericht Coburg gefällt- Az. 32 S 23/09. Beste Grüße!