Vermieter können sich nicht alles erlauben. Es gibt einige Wohnungsmängel, bei denen der Mieter den Mietpreis redzuieren darf. So dürfte er z.B. 30% des Mietpreises einbehalten, wenn die Dusche nicht funktioniert. So gibt es noch weitere Fälle. Siehe folgender Link:
http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Badewanne-Dusche.html
Vielleicht ist da das ein oder andere Problem dabei, mit dem der ein oder andere ein bisschen Geld sparen kann.

tabellen oder auch urteile über prozentuelle mietminderung sind eine richtschnur, aber achtung; die gerichte urteilen unterschiedlich.