Wenn man beispielsweise mit seinem Partner/seier Partnerin zusammenzieht, braucht man nur noch eine Hausratverisicherung. Der länger bestehende Vertrag sollte fortgeführt und falls nötig angepasst werden, während der andere ganz aufgelöst werden sollte. Doppelt zahlenn ist nicht nötig!
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das ist nichts Neues..und der ältere Vertrag MUSS fortgesetzt werden