Als Behinderter mit einem „Grad der Behinderung“ (GdB) von mindestens 80 kann man beim Versorgungsamt das Merkzeichen „RF“ für den Schwerbehindertenausweis beantragen. Mit diesem Merkzeichen ist eine Befreiung von den Rundfunkgebühren verbunden, der Antrag für dieses Merkzeichen wiederum muss beim Sozialamt gestellt werden. Übrigens: Auch Blinde und stark sehbehinderte Menschen mit einem GdB von 60 oder mehr und Hörgeschädigte mit einem GdB von mindestens 50 können das Merkzeichen bekommen.
Soviel ich weiss, bekommt man das "RF" nur wenn man das "aG" hat. Das "G" alleine reicht nicht.
Die "Befreiung" von der Rund- funk/TV-Gebühren (volle) gibt es nur für Sozialhilfeempfän- ger. Antragstellung dort ist erforderlich. Bei Behinderten: Ab 80% GdB und aG erfolgt auf Antrag bei der GEZ Anwendung des Sozial/tarifes. s. Google