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Behinderte mit einem „Grad der Behinderung“ von mindestens 80 müssen keine Rundfunkgebühren zahlen

Tipp von Mehlauge am 17.07.2008 um 13:28 Uhr

Als Behinderter mit einem „Grad der Behinderung“ (GdB) von mindestens 80 kann man beim Versorgungsamt das Merkzeichen „RF“ für den Schwerbehindertenausweis beantragen. Mit diesem Merkzeichen ist eine Befreiung von den Rundfunkgebühren verbunden, der Antrag für dieses Merkzeichen wiederum muss beim Sozialamt gestellt werden. Übrigens: Auch Blinde und stark sehbehinderte Menschen mit einem GdB von 60 oder mehr und Hörgeschädigte mit einem GdB von mindestens 50 können das Merkzeichen bekommen.


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Kommentare / Persönliche Erfahrungen


anonym
kommentiert von alligator am 17. Juli 2008 15:20

Soviel ich weiss, bekommt man das "RF" nur wenn man das "aG" hat. Das "G" alleine reicht nicht.


anonym
kommentiert von fenestro am 19. Juli 2008 20:01

Die "Befreiung" von der Rund- funk/TV-Gebühren (volle) gibt es nur für Sozialhilfeempfän- ger. Antragstellung dort ist erforderlich. Bei Behinderten: Ab 80% GdB und aG erfolgt auf Antrag bei der GEZ Anwendung des Sozial/tarifes. s. Google


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