Seit letztem Semester kann in Baden-Württemberg ein Antrag auf Befreiung der Studiengebühren gestellt werden aufgrund der Geschwisterregelung. D.h. jeder Student der zwei Geschwister hat und in BW studiert, ist von den Studiengebühren befreit. Voraussetzung: keiner der Brüder hat die Befreiung der Studiengebühren aufgrund der Geschwisterregelung bereits in Anspruch genommen.