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Befreiung der Studiengebühren in Baden-Württemberg bei zwei Geschwistern

Tipp von athletic am 08.09.2009 um 21:21 Uhr

Seit letztem Semester kann in Baden-Württemberg ein Antrag auf Befreiung der Studiengebühren gestellt werden aufgrund der Geschwisterregelung. D.h. jeder Student der zwei Geschwister hat und in BW studiert, ist von den Studiengebühren befreit. Voraussetzung: keiner der Brüder hat die Befreiung der Studiengebühren aufgrund der Geschwisterregelung bereits in Anspruch genommen.


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