Ist nur ein Ehepartner kirchensteuerpflichtig, könnt ihr bei der Bank gemeinsam den Kirchensteuerabzug für Erträge aus Gemeinschaftskonten beantragen. Dazu erklären ihr, wem wie viel Erträge zustehen.Nach dieser Aufteilung fürt die Bank die Steuer ab. Gibt ein Ehepaar nichts an, teilt sie im Verhältnis 50:50 auf.