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Beamtenstelle auf Lebenszeit

Tipp von Coccodrillo am 29.09.2008 um 15:23 Uhr

Beamte müssen grundsätzlich immer auf Lebenszeit ins Amt berufen werden. Es ist nur in seltenen und begründeten Ausnahmefällen zulässig, Beamte "auf Zeit" einzustellen. Bundesverfassungsgericht - Az: 2 BvL 11/07


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