Wer aufgrund von Bankempfehlungen sein Geld in gewisse Aktien investiert hat und nun anstatt der versprochenen horrenden Gewinne plötzlich mickrige Gewinne macht oder gar Verluste, hat keinen rechtsanspruch auf Ersatz von der Bank und kann diese nicht verklagen. Der Aktienkauf ist jedermanns eigene Verantwortung. Es ist also vorsicht geboten.