ACHTUNG Auszubildende:
Viele Azubis nutzen Sparverträge für ihre vermögenswirksamen Leistungen und beantragen die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht, obwohl sie voll prämienberechtigt sind!
Das geht jedoch mit dem Formular, welches i.d.R. für die Steuererklärung genutzt wird. Dies auch dann, wenn der Chef wegen des geringen Einkommens keine Lohnsteuer abgeführt hat.
Normalerweise reicht hierfür das Formular für die vereinfachte Steuererklärung.
Wer für 2006 noch keine Zulage beantragt hat, sollte dies noch bis Ende 2008 machen, sonst verfällt der Anspruch!