Herzlich Willkommen. Ersteigern oder auch 3-2-1 Deins kennen viele.Was viele nicht wissen ist das Privatverkäufer,laut BGB,auch eine Gewährleistung gewähren müßen.Es sei denn unter der Artikelbeschreibung steht folgendes: Privatverkauf:Keine Garantie,Umtausch,Rücknahme,Gewährleistung. WICHTIG:Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gruß Ralf
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0Tipp-Ergänzung
Merlemaus1976Merlemaus1976
Das stimmt leider nicht:
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf...
Diesen Tipp
Hallo. Wichtig:Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.Da schreibt der Anwalt nichts von. Gruß Ralf