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Auktionen auf Online Marktplatz.Was viele nicht wissen.

Tipp von user1481 user1481

Herzlich Willkommen. Ersteigern oder auch 3-2-1 Deins kennen viele.Was viele nicht wissen ist das Privatverkäufer,laut BGB,auch eine Gewährleistung gewähren müßen.Es sei denn unter der Artikelbeschreibung steht folgendes: Privatverkauf:Keine Garantie,Umtausch,Rücknahme,Gewährleistung. WICHTIG:Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gruß Ralf

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