Das ausgefüllte Formular eines Arbeitsvertrages ist ohne Unterschrift des Arbeitgebers selbst dann ungültig, wenn der Vertrag den Stempel des Unternehmens trägt. Sofern sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen schriftlichen Vertrag verständigt haben, muss der Arbeitsvertrag die Unterschrift beider Parteien tragen (LAG Rheinland-Pfalz 2 Sa 775/99; Urteil vom 05.10.1999).
der Witz ist eben nur, dass man sich dazu auf einen schriftlichen Vertrag einigen muss, denn in Deutschland bedarf der Arbeitsvertrag bisher immer noch keiner Schriftform. Wenn ich also täglich in ein Büro gehe und nicht daran gehindert werde. Darüber allerdings Bestätigungen also Beweise einhole, und das über die gesetzliche Probezeit hinweg durchhalte, habe ich de facto einen Arbeitsvertrag, da ich ja die Zeit über meine Arbeitskraft angeboten habe.