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Anspruch auf Betreuungsunterhalt nur in den ersten 3 Jahren der Kinderbetreuung möglich

Tipp von psweib am 31.08.2008 um 20:10 Uhr

Frauen, die Kinder betreuen, haben nur für die ersten drei Lebensjahre des Kindes einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, unabhängig davon, ob die Mutter mit dem Vater verheiratet war oder nur mit ihm zusammenlebte.


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