Nun ist es amtlich: Man muss für jeden PC GEZ-Gebühren bezahlen. So entschied das Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.5.2009 Az. 7 B 08.2922. Näheres bei: http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1243409633.5&Subarea=News&chorid=00954390

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