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ACHTUNG bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses!!!

Tipp von peter1010 am 10.12.2008 um 9:52 Uhr

Wem das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, muss sich umgehend (sofort) nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden. Hier in Berlin sind Fälle publik, wonach sich gekündigte Arbeitnehmer/-innen erst einige Tage später gemeldet haben und somit eine unwiderrufliche Sperre bekommen haben!!!


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Tipp-Ergänzungen


anonym
ergänzt von Raven1 on 16. Januar 2009 15:09
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Ich denke mal, das es bereits wichtig ist sich 3 Monate vor dem Auslaufen des AV ( bei befristeten AV sei es zeitlich oder Zweckgebunden ) beim Amt für Arbit zu melden, um nicht eine Sperre zu bekommen. Das gilt auch in dem Fall, das noch nicht mal eine Kündigung asgesprochen wurde.


anonym
ergänzt von RAKuhlmann on 26. Februar 2009 18:31
0x
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und innerhalb von DREI WOCHEN Klage erheben, sonst gilt die Kündigung als wirksam !!


anonym
ergänzt von salty on 11. März 2009 22:16
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Hier gibt es viele interessante und wichtige Informationen zum Thema Kündigungsschutz: http://www.authora.de/arbeitsrecht/kuendigungsschutz-fuer-arbeitnehmer/



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