Wem das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, muss sich umgehend (sofort) nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden. Hier in Berlin sind Fälle publik, wonach sich gekündigte Arbeitnehmer/-innen erst einige Tage später gemeldet haben und somit eine unwiderrufliche Sperre bekommen haben!!!
Ich denke mal, das es bereits wichtig ist sich 3 Monate vor dem Auslaufen des AV ( bei befristeten AV sei es zeitlich oder Zweckgebunden ) beim Amt für Arbit zu melden, um nicht eine Sperre zu bekommen. Das gilt auch in dem Fall, das noch nicht mal eine Kündigung asgesprochen wurde.
und innerhalb von DREI WOCHEN Klage erheben, sonst gilt die Kündigung als wirksam !!
Hier gibt es viele interessante und wichtige Informationen zum Thema Kündigungsschutz: http://www.authora.de/arbeitsrecht/kuendigungsschutz-fuer-arbeitnehmer/