Ab dem Jahr 2010 können Verheiratete nicht nur die Steuerklassen III und V wählen, sondern sich gemeinsam in die Steuerklasse IV eintragen lassen. Vorteil der Geschichte: Der Splittingvorteil wird auf beide gleich verteilt.

Steuerklasse IV konnte schon immer gewählt werden. Die Neuerung besteht in einer ungleichen Verteilungsmöglichkeit auf beide Verheiratete!

Danke für den Tipp.
Doch verheiratete Menschen haben schon die ganze Zeit die Möglichkeit zwischen den Kombinationen III + V oder IV + IV zu wählen.