Wer einen 400 Euro Job hat, hat den Vorteil der pauschalen Abgabe in Höhe von 30% die der Arbeitgeber leistet. Allerdings haben viele das Problem das sie durchweg mehr arbeiten könnten.
Hier kann man z.B. mit dem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge vereinbaren.
Ein Beispiel:
Der Minijobber verdient 500 Euro. 100 Euro fliessen davon in die betriebliche Altersvorsorge. Auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen kann der Arbeitgeber diese 100 Euro (2009 bis mtl. 216 Euro) direkt abziehen so das wieder die 400 Euro Grenze nicht überschritten wird.
Allerdings funktioniert das nur wenn der Arbeitnehmer den 400 Euro Job als Erstjob ausübt !
Mit zwei ABERs ist das grundsätzlich richtig: Wer beispielsweise durch Überstunden über die 400€ kommt oder bereits vorher einen sog. "Midi-Job" hatte (400,01€ - 800€) kann durch Umwandlung (auch der Überstundenvergütung) in betriebliche Altersversorgung (bAV) wieder steuerlich und SV-rechtlich als 400€-Job gelten. 1. Aber: Achtung! Mehrere solcher Jobs sind den Arbeitgebern anzugeben und werden zusammengerechnet! 2. Aber: Die bAV-Umwandlung ist nur bei den sog. "versicherungsförmigen Wegen" - also Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds - auf den Erstjob beschränkt! Nutzt der Arbeitgeber aber die bAV z. B. über eine Direktzusage (Pensionszusage), so geht das auch im "Zweitjob" oder "Drittjob" usw. (Die Versicherungsvertreter wissen das meist nicht oder sagen es nicht.) So kann man übrigens die Vergütung aller "Nebenjobs" unter die 400€ bringen und selbst Altersvorsorge im regelmäßig am Besten geförderten und sichersten Weg in Deutschland machen. Und das lohnt sich unbedingt auch für die Arbeitgeber! (Wer mehr über diese Möglichkeiten und Argumente dafür wissen will, sehe sich doch einmal www.phi-konzept.de an.) Herzliche Vorsorgegrüße an alle 400€-Jober Lutz
Bei einem solch wichtigen Thema lohnt es sich, sich zunächst zu informieren, da gibt es jede Menge falsch zu machen. http://www.besowo.de/altersvorsorge.html
Vielen Dank für die Ergänzung.
Ich denke schon das einige Vermittler diese Möglichkeit kennen. Jedoch ist für den Großteil des täglichen Klientels die Direktzusage relativ uninteressant.
Hier zu nennen sind hohe Verwaltungskosten. Verwaltungsaufwand auch nach Ausscheiden von Arbeitnehmern mit unverfallbaren Ansprüchen. Eine Direktzusage nimmt Einfluss auf die Bilanz. Hier nur einmal Basel II genannt. Dazu muss eine Minimierung des Risikos durch eine kongruente Rückdeckung bestehen.
Da gerade bei den Minijobs die Fluktuation sehr hoch ist halte ich es für zweifelhaft das hier viele Betriebe darauf anspringen. Vor allem kleinere Betriebe. Dementsprechend sind die Zahlen hier auch seit Jahren stark rückläufig.