Alkoholexzess - Ist das alles, was Eltern tun können?

Folgende erfundene Situation, um die Frage zu verdeutlichen:

Ein Jugendlicher (der das gesetzliche Mindestalter für Alkoholkonsum erreicht hat) betrinkt sich (an einem Wochentag, er hat noch Schule wohlgemerkt) so stark, dass er sich auf der Toilette übergeben muss. Seine Mutter bekommt das natürlich mit und ist, verständlicherweise, stocksauer. Am nächsten Tag sieht der Jugendliche, dass seine Mutter jeglichen Alkohol, den er sich gekauft hat, weggenommen hat. Natürlich ist das zu seinem Schutz, aber der Jugendliche ist, auch verständlicherweise, stocksauer. In seiner Rage denkt sich: „Pff, glaubt die wirklich, dass ich jetzt weniger trinke oder gar ganz mit dem Trinken aufhöre?! Pah, im Gegenteil: Dadurch werde ich noch aggressiver und werde heimlich nur noch mehr trinken!“

Soweit die Ausgangssituation.

Im Ernst: Natürlich ist sowas gar nicht cool. Erstens der exzessive Konsum, in dem Fall sogar Binge-Drinking, also Trinken mit dem Sinn, schnell betrunken zu werden, zweitens unter der Woche, wo am nächsten Tag um 7:45 Uhr Schule ist. Aber ist den Alkohol wegzunehmen, sagen, dass man aufhören soll und dass es Strafen geben wird, wenn das nochmal passiert und sich Sorgen machen wirklich das Einzige, was Eltern tuen können? Weil man kann ja nicht 24/7 auf seine Kinder aufpassen. Man kann dem Jugendlichen ja nicht Handy, Geldbeutel etc. entziehen. Und selbst wenn man das macht, kann er zu Freunden gehen und die kaufen ihm was. Wenn man ihm dann wieder verbietet, rauszugehen, schränkt ihn das massivst ein und dann wird er sich im Extremfall rausschleichen und so weiter und so weiter…

Man kann es nicht verhindern. Man kann es nur so schwer wie möglich machen.

Oder?

Alkohol, Jugendliche, Eltern, Psychologie, betrunken, Familienprobleme, Gesundheit und Medizin, verhindern
Wie kann Erblasser den Pflichtteil "umgehen"?

Ich hatte kürzlich schon einmal zu dem Thema "Pflichtteil" hier gefragt u. bin nun im Bilde. Alle Antworten waren hilfreich. Ein Testament hebelt natürlich den Pflichtteil nicht aus. Im Testament sind nur zwei Personen (die Ziehkinder des Erblassers) bedacht, sie erben. Eine Ehefrau gibt es nicht mehr. Das einzige leibl. Kind des Erblassers erbt von Gesetz wegen also nur den Pflichtanteil. Vermögenswerte sind eh nicht vorhanden, es existiert nur das Girokonto des Erblassers mit dem bei seinem Tode dann eben vorhandenen geringen oder vlt. auch höheren Guthaben. Aber sei es auch noch so gering, dieses Guthaben ist dann die Erbmasse, die verteilt wird.

Der Erblasser will den Pflichtteil "umgehen", weil er dieses leibl. Kind überhaupt nicht persönlich kennt. Im Übrigen hat dieses Kind (heute 51 Jahre alt) zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Anstellungen unternommen, um seinen leibl. Vater ausfindig zu machen. Er ist also ein "Fremder", erbt aber lt. Gesetz dennoch.

Was wäre, wenn der Erblasser zu Lebzeiten sein geringes Erspartes, das auf dem Girokonto vorhanden ist, einfach "verballert"? Er könnte es immerhin dem Tierschutzverein oder einer soz. Einrichtung vorher vermachen. Dann wäre bei seinem Tode praktisch kein Geldbetrag mehr vorhanden, der verteilt werden könnte. Seine Beerdigungskosten allerdings hat er längst vorher schon bezahlt beim Bestattungsunternehmen, das schon seine Ehefrau von Jahren bestattet hatte. Wo also nichts ist, kann auch nichts geerbt werden - richtig oder falsch?

Recht, verhindern, Wirtschaft und Finanzen

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