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Wesenstest --> Hunde entziehen?

Hallo Gemeine,

folgendes Problem erschließt sich seit heute für mich. Ich habe ein 4 jährigen Mini Bullterrier, der noch nie auffällig war, oder jemals ein Problem entstanden ist. Nun erhielt ich heute von der Stadt Merseburg (Sachsen-Anhalt) ein Schreiben, ich muss da leider ein paar Textzeilen zitieren, damit es verständlich wird:

"ich verweise auf die seit dem 01.03.2016 Rechtslage des Gesetztes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren, die gemäß §2 Absatz 1, die nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen..... Es sich bei der Rasse Miniatur Bullterrier um ein gefährlichen Hund handelt, dieser darf nur gehalten werden, wenn der Hundehalter durch ein Wesenstest gegenüber der Behörde nachgewiesen hat, dass dieser zu sozialverträglichen Verhalten in der Lage ist"

aber jetzt kommt der HAMMER

"dieser Test ist die nächsten 3 Wochen zu erbringen..."

"ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass die Haltung Ihres Hundes ohne einen positiv ausgefallenen Wesenstest nicht zulässig ist und die Einleitung eines Sicherstellungsverfahren nach sich ziehen kann"

Natürlich könnte ich gerade rasen vor Wut, aber nun meine Frage an euch. Hat jemand Erfahrung ? Ist das Rechtens ? Kann mir mein Hund wirklich so einfach entzogen werden ? Ohne das jemals ein Beissvorfall oder sondergleichen in 4 Jahren vorkam ?

Danke im Voraus und lg

Hund, Bullterrier, rassehunde, wesenstest

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