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Tauglichkeit für Polizeidienst bei Anpassungsstörung

Guten Tag bzw. Abend,

ich habe mal eine Frage bezüglich des mittleren Polizeivollzuges. Ich habe mich für eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzug beworben. Nur habe ich da diesen gewissen "Stempel" auf der Stirn. Ich war im Dezember vergangen Jahres für 2 Wochen in psychiatrischer Behandlung wegen einer Lebenskrise. Meine Oma war verstorben, meine Freundin hatte mich kurz danach verlassen und meine Eltern waren mit der Situation auch überfordert dass Oma nicht mehr war und hatten mit sich selbst zu tun und ich hab mich in Stich gelassen gefühlt und deswegen hatte ich Hilfe gesucht... Gut, zur Kernaussage: Ich habe mich in verschiedenen Bundesländern beworben aber nun von Bayern erste Rezession bekommen.: Ich sei deswegen polizeidienstuntauglich. Nun wollte ich fragen:

a) gilt das für immer oder wird das irgendwann "irrelevant" werden (heißt wie lange wird mir das noch auf die Stulle geschmiert)?

b) Der Polizei-Doc beruft sich auf die PDV 300, da stehen aber nur PsychoSOMATISCHE Störungen als absolutes Ausschlusskriterium drin. Ich ahne da Falsches "im Staate Dänemark".

c) Wurde mir als Ablehnungsgrund "Psychopathische Episode in der Vorgeschichte" genannt... das ist aber bei weitem keine Anpassungsstörung (denn die hat mittlerweile jeder 5te Deutsche, die meisten wissen es nur nicht dass Sie was haben oder verdrängen es).

d) Bestehen für mich noch Chancen jemals in den Polizeidienst aufgenommen zu werden, selbst wenn mir Psychiater bestätigen können dass ich DOCH alle Steine in der Mauer habe.

Danke schon mal im Vorraus.

Psychologie, Chance, Polizeidienst, Verjährung, Tauglichkeit, Anpassungsstörung

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