Guten Tag.
Wenn man auf der Strasse ein Reh angefahren hat, muss man laut SVG anhalten Pannendreieck aufstellen, Polizei oder Jagdaufseher kontaktieren und warten. Falls das Reh verletzt geflüchtet ist den Jagdaufseher. So wird sofort das nötige Material besorgt, damit die Versicherung den Schaden bezahlt. Der Jagdaufseher geht das Tier schiessen, wenns zu verletzt ist.
Mein Vater fragt nun, was man mit dem Reh nach dem Schiessen macht und meint es wird verkauft (das Fleisch). Könne man es nicht gleich selber mit nach Hause nehmen?
Ich persönlich glaube das fällt unter Schadensersstz, er meints zwar für den Fall, dass so ein Unfall tatsächlich msl passiert, ich glabe es ist nicht legal, weil sonst jeder ein Reh mit Absicht anfahren könnte und behaupten, es sei nur ein Unfall, damit auch die Versicherung noch für ihn den Schaden bezahlt und den Wildhüter den es schiesst.
Was wisst ihr die ihr euch gut mit sowas auskennt?
LG.