Hallo,
Bin mit meinem PKW Innerorts in einer 30er Zone Unterwegs gewesen.
Ich fuhr den angemessen die Straße entlang, als Plötzlich von rechts eine Katze quer vor mir die Straße kreuzte, da sie von einer anderen Katze gejagt wurde.
Da sich zwischen meinem PKW und der ersten Katze weniger als 1,5 Meter Abstand befand, weichte ich instinktiv nach rechts aus und Mähte einen WBC Gartenzaun samt Einbetonieren Zaunfahl um.
Wärend der Recherche ob es zu einem Wildunfall zählt stieß ich auf
- "§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist festgelegt, dass der Halter einer Katze oder eines Katers für alle Schäden, die das Tier verursacht, haftet. Wird durch Ihr Tier ein Mensch verletzt oder gar getötet, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Das gilt natürlich genauso, wenn Ihre Katze Sachen beschädigt."
- Trifft das auch in meinem Fall zu?
Die Katze gehört nämlich den auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnenden Familie.
Die Besitzerin der Katze kam nämlich noch zu mir und fragte ob ich das Halsband der Katze beim beseitigen der herumliegenden Zauntrümmer gesehen hätte.
Muss sich die Besitzerin der Katze "Fussel" an den entstandenen Kosten beteiligen?
Oder ist sie fein raus?
Danke für alle Antworten
Mfg