Mit groben Unebenheiten meine ich solche grob geflickten Schlaglöcher durch Frostaufbrüche wie sie im Ruhrgebiet typisch sind
Ist dann der Hintermann zu 100% schuld wenn er einem hinten rein semmelt, wg. der Verpflichtung zu ständiger Bremsbereitschaft, oder bekommt auch der "Getunte" eine Mitschuld wegen unnötig starkem Abbremsen?