Die heißen "Radhaus" zu finden unter http://www.das-radhaus.de Beste Grüße
Hallo, schau mal bei www.ankauf-verkauf.de rein, oder gib einfach mal An und Verkauf von neuer Bekleidung ein. Hoffe ich konnte weiterhelfen!
Hallo,
ich finde die Seite hier echt informativ. Scheint neu zu sein - also aktuell!
Das kommt darauf an, was vertraglich zwischen A und B geregelt war. Sollte B nur die Programmierung machen oder hat er auch das Hosting und die Administration als verltragliche Leistung übernommen. Wenn er nur für die Programmierung bezahlt wurde, kann er seine Daten auch auf einer CD/DVD oder per Mail ausliefern. Er muss sich nicht um die Verfügbarkeit im Inet kümmern. Hosting kostet üblicherweise monatliche Gebühren. Wenn A diese nicht gezahlt hat, gibt es keinen Anspruch, dass die Website im Netz steht.
geh doch zu einen rechtsverdreher
maßgebnd ist außerdem was vereinbart wurde
Gute Idee, aber ich brauche wirklich erstmal nur ein "ja" oder ein "nein" zu der Frage
"Wenn er bezahlt wurde für die Website-Programmierung, ist er denn rechtlich auch dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass man an die Inhalte kommt, für die er bezahlt wurde? "
:)))
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Auf dieser Seite findest du ein paar gute Links:
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