Tatsächlich eine interessante Frage. Es gab tatsächlich Überlegungen diesen Gentests einen offiziellen Status einzuräumen. Soweit ich jedoch weiss, ist man in den letzten drei Jahren vorläufig zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Anerkennung eines Status mittels Gentest nicht möglich gemacht wird. Diese Überlegungen gab es aber nie bei den jüdischen Gemeinden in Deutschland. Da ist eine Aufnahme nur durch einen Antrag möglich, der durch entsprechende Dokumente getützt ist.

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