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Antworten auf Fragen von zarafee

Angemessenheit der Wohnung

beantwortet von waltghaupt am 21. November 2009 16:49
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angemessen dürften zwischen 60 und 65 qm sein, bei Kaltmieten in Kelheim um die 5 bis 6 € pro qm sind das zwischen 300 und 390 €, dazu kommen natürlich noch die Nebenkosten für Heizung, Warmwasser, Strom, Müllabfuhr usw.



Angemessenheit der Wohnung

beantwortet von freesoul1285 am 20. November 2009 15:29
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Kelheim... heißt es. Die Frage kann ich dir leider nicht beantworten, aber vielleicht kannst du im Arbeitsamt Regensburg nachfragen, die können dir das genau sagen.



Angemessenheit der Wohnung

beantwortet von quelleopel am 20. November 2009 15:29
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Genau die ARGE kann Dir das sagen!



Annahme des Einschreibens verweigert?!

beantwortet von aschaub am 9. November 2009 02:46
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Wenn es ein Einschreiben mit Rückschein war und jetzt auf dem Postamt darauf wartet abgeholt zu werden, dann ist es nicht zugestellt worden. Ein Einwurfeinschreiben ist in dem Fall besser, denn da bestätigt der Postbote, dass er das Einschreiben in den Briefkasten gesteckt hat, also zugestellt hat. Eine andere Möglichkeit ist die Kündigung vor Zeugen übergeben. Ich mache(nach negativen Erfahrungen) immer vom Einwurfeinschreiben gebrauch und schicke den Brief wenn möglich auch noch einmal zusätzlich per Mail und/oder Fax. Da habe ich dann mehrere Nachweise. Wenn Mail oder Fax nicht gehen dann vor Zeugen den Brief persönlich in den Briefkasten stecken (aber nicht den eigenen Partner mitnehmen). Das geht aber auch nur, wenn die Entfernung zum Empfänger nicht so groß ist.



Kündigung unwirksam?

beantwortet von Imera am 8. November 2009 23:06
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ein Einschreiben ist nachweisbar, das soll dein Freund beweisen, dann siehst du, ob er dich reingelegt hat oder nicht. Er muß dringend die Wohnung kündigen, wenn er es denn noch nicht gemacht hatte! (ggf muß er bezahlen)



Annahme des Einschreibens verweigert?!

beantwortet von Padri am 8. November 2009 10:47
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Wenn Ihr beide die Wohnung gemietet habt und beide den Vertrag unterschrieben, dann könnt Ihr auch nur beide kündigen. Die Kündigung wäre unwirksam, wenn Du noch in der Wohnung wohnst.



Annahme des Einschreibens verweigert?!

beantwortet von firstguardian am 7. November 2009 17:22
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Er soll die Kündigung dem Vermieter in Deiner Gegenwart als Zeugin persönlich übergeben und sich den Erhalt quittieren lassen.



Annahme des Einschreibens verweigert?!

beantwortet von jbinfo am 7. November 2009 17:21
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Den "Einschreiben" Brief aufbewaren und einfach nochmals per "Normalpost" schreiben und darin den Rückläufer auch erwähnen. Die Frist wurde dennoch eingehalten.

Ich schicke schon lange Zeit neben einem Einschreiben immer gleich einen Brief per Normalpost dazu. Einer kommt dann immer an.



Annahme des Einschreibens verweigert?!

beantwortet von liebeGoogle am 7. November 2009 17:20
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nächstes Mal einfach ein Einwurfeinschreiben senden. Es ist günstiger und kann nachvollzogen werden, wo es eingeworfen wurde. Es kann dann keiner sagen, er hätte es nicht bekommen. Am besten vom Postangestellten bestätigen lassen, dass der Brief auch in dem Umschlag war



Annahme des Einschreibens verweigert?!

beantwortet von ReinerUnsinn am 7. November 2009 17:19
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Unter Zeugen selbst in den Briefkasten werfen oder vom Gericht überbringen lassen.

Außerdem hat so ein Vermieter nicht alle tassen im Schrank. Wenn er es nicht annimmt und man stellt die Miete ein, dann hat der vor Gericht auch keine Chancen.

Es gibt Regeln im Geschäftsverkehr. Vogel Strauß Politik zählt da nicht.



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