Hallo ! Ich bin mit einem Mann zusammen der vier Kinder aus der 1. Ehe hat. Wir sind aller dings nicht verheiratet.Erstmal richtet sich der Unterhalt nach dem Verdienst und dann nach dem Alter der Kinder. Eigentlich kann man sagen das einen Mann aus dem Mittelstand ( Ich rede von bis zu 2400 Netto Gehalt) nur der Selbstbehalt von ca. 900 € bleibt. Bei meinem Partner sind das ca. 1200€ Kindesunterhalt.Lebt er sogar in einer Partnerschaft wird ihm der Vorteil zu seinen Nachteil angerechnet. In unserem Fall sind die Kinder 15, 11 und 9 (Zwillige). Die Frau bekommt kein Unterhalt, weil der Kindes Unterhalt vorgeht. Allerdings kann man auch nur Ehegattenunterhalt von der Steuerabsetzen. Kindesunterhalt nicht. Die Düsseldorfer Tabelle ist keine Gesetzesvorlage sondern nur ein Hilfsmittel. Auch gilt sie nur für die deutsche Durchschnittsfamilie von 2 Kindern. Böse Zungen könnten jetzt behaupten deinen Privatinsolvents hat was mit der Scheidung und dem Unterhalt zu tun. Aber das will ich dir in der heutigen Zeit nicht unterstellen. Klar ist es hart, wenn man von 900 € leben muss und man vielleicht zusieht wie die Ex-Frau wie in unserem Fall 1200€ Kindersunterhalt + 650€ Kindergeld + 900€ Wohngeld + 600€ Geld vom Staat für sich bekommt und immer noch stöht und jede Woche anruft das sie kein Geld hat(dabei hat sie jetzt mehr Geld als in der Ehe).Zusätzlich ging es noch um ein Zweifamilienhaus wo sie noch gut ausbezahlt wurde. Aber irgendwann sind die Kinder groß und wenn es auch noch viele Jahre dauert und man selber wird auch älter und hat nichts in seinen Rentenkasse einbezahlt und muss für den Rest seines Lebens vom Staat leben. Keine schönen Aussichten. Und man ist Schwein und wandert aus und beginnt ein neues Leben und kommt aber auch nie wieder nach Deutschland zurück. Schlußendlich können die Kinder nichts dafür das die Ehe ihrer Eltern nicht funktioniert hat und sie sollten nicht die sein die bestraft werden, denn das haben die Erwachsenen sich zu zuschreiben, die haben schließlich auch die Verantwortung für ihre Kinder. Also Kern der Aussage. -Düsseldorfer Tabelle ist nur eine Leittabelle -und als Normalo kann man davon ausgehen das man sein Gehalt bis auf den Selbstbehalt an Kindesunterhalt abgeben muss. P.S.: Hut ab vor deiner neuen Frau. Ich wäre nicht so mutig, auch wenn mein Partner ein Traummann ist. Ich wünsche euch alles Gute und wie Kai die Pflaume schon sagt nur die Liebe zählt ;)))
Hallo, für solche Fragen ist dieses Forum geeignter http://forum.isuv.org/ die Selbstbehaltssätze stehen in der Düsseldorfer Tabelle, link siehe oben.
Du bist generell Unterhaltspflichtig. Als Arbeitsloser mußt Du 30 Bewerbungen im Monat schreiben. Kannst Du beweisen, das Du trotz intensiver Suche keinen Arbeitsplatz findest, wird Dein Arbeitslosengeld als Einkommen gerechnet. Sonst wird ein fiktives Einkommen eingesetzt(Berechnet sich nach Deiner Ausbildung).So verstehe ich zumindest meinen Rechtsanwalt. L.G.
Das ich Unterhaltspflichtig bin das weis ich,mache auch ein Bewerbungstraining vom Arbeitsamt mit.Nur was ist mein selbstbehalt als verheirateter.ich bekomme 1300 Arbeitslosengeld und bemühe mich um Arbeit.Bin 45 Jahre und habe 30 jahre davon gearbeitet.Kann meine ex eine neue Pfändung beantrgen?
Deine Ex hat sicherlich einen Titel. Solange der nicht geändert wird, kann Sie pfänden. Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten, ob eine Abänderungsklage aussicht auf Erfolg hat. L.G.
ich glaube nicht, das arbeitslosigkeit und insolvenz von der unterhaltspflich generell befreit.
hier anbei die düsseldorfer tabelle in neufassung 2008.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php