gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Diese Liste enthält alle Antworten von xxyxx, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Unterstützung vom Staat? Wohnung zahlen.

xxyxx
beantwortet von xxyxx am 27. August 2009 11:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Wenn sie Hartz-IV bekommt, zahlt das Amt eine angemessene Wohnung.

Ansonsten Wohngeld beantragen.


wisst ihr wo wir hin sollen am wochenende

xxyxx
beantwortet von xxyxx am 27. August 2009 12:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Schaut doch mal Kloster Banz und 14-Heiligen an.

Die Therme Bad Staffelstein ist auch nicht weit weg.

Kommentar von D50b1f4ea9364f479d2988ee4b0677e7smallkulikuz am 27. August 2009 12:57

oh ja therme hört sich gut an bad staffelstein nicht so weit weg joo velleicht bestimmt hört sich gut an wenn es nichts besseres gefunden wird dann ok


Ist man bei einem 400 Euro Job krankenversichert?

xxyxx
beantwortet von xxyxx am 14. August 2009 07:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Natürlich wirst du versichert, es sei denn du bist allgemein nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung weil du prvat versichert bist oder so.

Dein Arbeitgeber zahlt einen Pauschbetrag.

Schau mal auf die Seite der Minijobzentrale. Dort wird alles erklärt.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 15. August 2009 10:10

Deine Ausführungen sind leider nicht ganz richtig:Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge von 13 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Krankenversicherung.Das gilt jedoch nur für geringfügig Beschäftigte,die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert(auch familienversichert)sind. Zusätzliche Ansprüche entstehen aus diesen Beiträgen nicht,weil diese Beschäftigten bereits vollen Krankenversicherungsschutz haben.



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.