Ich hab mir von jemandem, der im Fußballverein gespielt hat, die Regel gemerkt:
Wann immer irgendwelche Schmerzen nach EINER WOCHE nicht von selbst verschwunden sind, Arzt aufsuchen.
Ich hab mir von jemandem, der im Fußballverein gespielt hat, die Regel gemerkt:
Wenn immer irgendwelche Schmerzen nach EINER WOCHE nicht von selbst verschwunden sind, Arzt aufsuchen.
Da gibt es eine Menge Symptome.Am häufigsten sind:-Schwächegefühl •Geschwollenes Gesicht mit verdickten Lippen und vergrößerter Zunge •Schwellungen um die Augenhöhle, zu Schlitzen verengte Augen •Trockene, raue und verdickte Haut, gelbliche Verfärbungen sind durch Einlagerung des Farbstoff Karotin möglich •Glanzlose und struppige Haare, auch Haarausfall •Tiefe raue oder sogar heisere Stimme •Kropfbildung (Vergrößerung der Schilddrüse) -Gewichtszunahme -niedriger Blutdruck -Darmverstopfung -"Ameisenlaufen" auf der Haut. Das ist so eine Art kribbeln die bei Durchblutungsstörungen auftaucht.
Wenn mehrere dieser Symptome auftreten sollte man zu Arzt gehen.
http://www.schilddruesenguide.de/sd_krankheitssymptome.html
lies mal hier
Hauptsymptom ist Müdigkeit. Schlimm ist es nicht. Es ist so, dass die Schilddrüse nicht genügend Hormone produziert. Nachgewiesen wird eine Unterfunktion durch eine Blutuntersuchung. Die Ursache weiß ich nicht genau, es hat, glaube ich, etwas mit der Jodversorgung zu tun.
es gibt für alles medikamente, schlimm ist das nicht. oft wird diese krankhgeit vererbt, ich hab das auch...
Soviel ich weiß nimmt man dann stetig zu, obwohl man nicht mehr ißt, Haarausfall etc. Kannst du beim Hausarzt untersuchen lassen. Ich habe das übrigends auch und nehme jeden Morgen eine kleine Tablette vor dem Frühstück ein...ist nicht schlimm!!
Trinkfaulheit, Verstopfung (Obstipation), Bewegungsarmut, länger bestehende Gelbfärbung der Haut (sog. Icterus prolongatus; verlängerter Neugeborenenikterus)
Sobald du 20 bist, musst du zahlen.
Wenn du das nächste Rezept vor deinem 20. Geburtstag holst und einlöst, musst du nach wie vor nur die Praxisgebühr (beim Arzt) und die Rezeptgebühr (in der Apotheke) zahlen.
LG