naja ich weiss nicht, ich würde auf keinen fall so ein kopftuch tragen, steht mir bestimmt nicht. dann zieh ich mich doch lieber aus ;)
Habe auch das gleiche schreiben, mit der Ziehung am 27.06.08, erhalten.Habe auch da angerufen, weil bei mir 0900 nummern gesperrt sind, und siehe da, der Anruf konnte nicht Durchgestellt werden, ich solle meineListe der gesperrten rufnummern überprüfen! Also, unter keinen Umständen Anrufen!Die vermeintlich "Kostenlose" 0800-4477556 Nummer ist eine Vermittlung zu einer 0900 (früher 0190) nummer!Kosten: Normalerweise zwischen 1,21€ - 3,63€ pro angefangene Minute!Taktung 60/60!
MFG Infraschall
Wer nicht merkt das er lebt wird sein Leben lang sterben!
Ich habe das Gleiche bekommen, nur bei mir sind es 250.000,00 €uro und im Videotext ab dem 27.06.2008 Seite 599. Ich habe jegliches Vertrauen in solche Reklame verloren, bei mir findet dieses im Papierkorb platz. Die Telefonnummer sieht zwar kostenlos aus, aber ich vermute das du an eine 0190iger Nummer weitervermittelt wirst, die sehr teuer ist pro Minute. Sicher bin ich mir aber nicht denn ich habe noch nicht angerufen.Neza
Wenn Du Dich hier eingeloggt hast, erscheint in der Adresszeile die Seite 1: http://www.gutefrage.net/fragen/neue/1
Dann überschreibst Du die 1 mit einer beliebigen Zahl. Musst Du sicherlich mehrmals machen mit einer immer höheren Zahl, bis Du bei dem Datum bist, das Du suchst.
Auch diese Möglichkeit kenne ich - trotzdem: Danke!
Du kannst aber immer 5 Seiten überspringen, beim zurückblättern, damit geht es schon schneller.
Das mache ich bereits seit langem, dennoch Danke für die Antwort.
Ich habe keine antwort aber ich hoffe sie haben shon das antwort
Ja, gibt eine einfache Möglichkeit die Fernbedienung zu testen (sofern es eine Infrarotfernbedienung wie z.B. für Fernseher ist)
Einfach in eine Handycamera oder normale Digicam "hineinleuchten", wenn sie funktioniert sieht man das auf dem Display
Gruß
Gib mal bescheid obs geklappt hat
Vielen Dank! Zwischenzeitlich habe ich mir diesen "Trick" vom Hersteller sagen lassen. Ich finde es aber sehr nett, dass Du auch ältere Fragen noch liest und dann eine brauchbare Antwort gibst. DH!
Der Frontschaden geht dann ebenfalls zu Lasten des Auffahrenden. (Ebenso, wie der Heckschaden des vorderen fahrzeuges.) Durch Sachverständigengutachten läßt sich das recht gut nachweisen. (Eine vernünftige Zeugenaussage ist unter solchen Umständen eher weniger zu erwarten.)
Danke!
Bei der polizeilichen Aufnahme wird der Unfallhergang festgehalten, alles weitere lässt sich durch Gutachter feststellen. Nach wie vor gilt: Wer auffährt hat (in aller Regel) schuld. Dass die Versicherungen die Regulierung ggf. über Teilungsabkommen regeln ist für den Geschädigten auch nicht weiter interessant. I. d. R. gibt es bei Auffahrunfällen wenig Probleme mit der Regulierung.
Danke!
Ich finde es nett, dass auch "so alte" Fragen gelesen und beantwortet werden. Danke!