Diese Liste enthält alle Antworten von witkis, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.
Gehört zur Wurst dazu. Man zahlt für Alles. Naja, der Ketchup ist aber auch umsonst. Denn manche mögen die Wurst nicht mit Senf.
Du musst darauf achten, dass die ganzen Jahre lückenlos sind. Das beginnt mit der Schule, geht zur Ausbildung rüber. Wichtig ist, dass wirklich kein Monat eine Lücke aufweist, da ansonsten diese Monate deine Rente mindern. Wenn du Lücken gefunden hast, melde das der Rentenversicherung. Die geben dir dann Formulare, damit du den Nachweis erbringen kannst. Es passiert schon mal, dass nicht alle Stellen gemeldet haben.
Das ist davon abhängig, welche Kreditkartenakzeptanz das jeweilige Geschäft hat. Manche verlangen VISA, manche nur Mastercard und manche beide. Die Drogeriekette DM nimmt nur die VISA, in den Niederlanden habe ich die Erfahrung machen müssen, dass viele Mastercard nehmen, aber keine VISA. Bist du Barclaycardkunde? - die haben ja ein Produkt mit beiden Anbietern.
Gute Antwort! Wenn er MasterCard einsetzt, dann freut es MasterCard, wenn er Visa einsetzt, dann erfreut es Visa. Interessant ist eventuell das Bonus/Vorteilsprogramm der Kartenorganisationen, da diese getrennt sind. So wie es auf http://www.kostenlose-kreditkarten.info/visa-oder-mastercard.html steht, sind diese Programme unabhängig von den Banken, bei Visa ist es "VorteilVisa!" und bei MasterCard ist es "Täglich mehr drinn!".
Auf keinen Fall den Zettel deinen Arbeitgeber geben, wo der Verschlüsselungscode draufsteht. Der ist für die Krankenkasse. Du musst den abgeben, wo deine voraussichtliche Ausfallzeit draufsteht. Rechts am Rand steht auch, für wen welche Ausführung ist.
Japp, die Standardversion rund 7.500 euros Klasse Dinger.
Doch so schlimm? Bilde mir ein die im Segway Shop in Wien schon um 2.500-3.000 € gesehen zu haben
Dann sind das Gerbauchte oder die älteren Versionen. Ich hatte auf ein Seminar als Erholung die Möglichkeit, ein Segway zu fahren. Der Deutschland Vertriebchef war da, klasse. Die Technik ist toll, aber da die Dinger aus USA kommen, ist von jedem technischen Teil alles doppelt vorhanden, damit nichts ausfällt. Das kostet eben. Ich habe sogar noch die Unterlagen + DVD über diese Dinger da.
Wir hatten den hier: http://www.segway.de/product_i2.php
Das Verbot in der Hausordnung wird oftmals außer Kraft gesetzt. Es gibt Urteile, dass Kinderwagen dann im Treppenhaus stehen dürfen, wenn die Besitzerin im OG wohnt. jedoch gibt es auch da wieder Ausnahmen, wenn im Treppenhaus durch den Kinderwagen der Zugangsweg/Fluchtweg zu eng wird. Da in deinem Falle die Besitzerin sogar im EG wohnt, muss der Kinderwagen anderweitig abgestellt werden. Nur vorübergehend ist das erlaubt. Es gibt auch hierzu ein Urteil, hier: Aktenzeichen: Amtsgericht Frankfurt 33 C361/97-27
Lt. Urteil ist eine Durchgangsbreite von 45 cm ausreichend? Wer soll da bitte schön mit seiner Einkaufskiste durchkommen? Ich habe in der LBO NRW gefunden, dass ein Fluchtweg mind. 80 cm sein muss.
Die Funktionalitäten sind bei den eBay-Plattformen aller Länder immer ein wenig unterschiedlich. In England haben die sogar die Funktionen, einen Artikel mit Nachlass/Rabatt grafisch kennzeichnen zu lassen. In Deutschland gibt es das nicht. Außerdem werden in anderen Ländern erstmals Funktionen getestet, die immer später erst in Deutschland möglich sind. Die neue grafische Oberfläche z. B. ist in England schon lange Standard gewesen, in Deutschland wurde sie neuartig angepriesen. Naja... Somit wirst du mit der fehlenden Funktion auf der amerikanischen Plattform leben müssen. Oder es gibt dort andere Einstellungsmöglichkeiten.
Nicht schreiben hier, schnell zum Arzt rennen! Blut im Urin sind ernste Warnzeichen. Das kann am Darm liegen, Nieren oder Blase. Kläre das ab.
Läuft denn die Partnerkarte nicht seperat auf Rechnung? Ansonsten solltest du schnell Vodafone darüber informiere.
Mit T-Mobile ist BETRUG! Erstatte Strafanzeige bei der Polizei gegen deinen EX und informiere T-Mobile. Wenn er das Netbook dann auch noch verkauft hat, solltest du sofort reagieren. Hier liegt Urkundenfälschung vor. Außerdem konntest du nicht die Widerrufsfrist in Anspruch nehmen, oder? Du wirst dir wohl oder übel einen Anwalt nehmen müssen.
Kleinedesi87 am 23. Juli 2009 12:24 Was Vodafone angeht, da ist er der Meinung dass ich ihm nicht nachweisen könnte dass er die Partnerkarte überhaupt hatte... das kann ich aber nachweisen! Ich mein, er hat mir sogar die Karte geschickt und etwas dazu geschrieben... Vodafone meint allerdings dass das alles an mir hängt weil beide Karten über mich laufen... Und wegen T-mobile... kann ich da wirklich etwas bewirken? Ich habe den Mist ja immerhin unterschrieben... allerdings ist er wegen solchen Aktionen schon vorbestraft...
Vorbestraft? Na wunderbar. Ab zur Polizei, der zockt dich auf deine Kosten ab. Die Handyanbieter fackeln nicht lange, Mahnung, Schufa, Inkasso...da musst du nun handeln. Suche dir dringend einen Anwalt.
Kleinedesi87 am 23. Juli 2009 12:41 Ja, das ist wohl wirklich langsam angebracht... danke für die Hilfe... =)
Ich würde das keinen großen Aufriss machen. Erst zum Einjährigen. Du musst dich ja auch steigern. Es reicht schon, wenn du sie einfach nett ins Kino einlädst. Oder wohlt ihr den Ablauf eurer Probezeit feiern? ;-)