Taschengeld sollte nie als Strafe dienen, außer das Kind beschädigt etwas und macht es mit dem Taschengeld "wieder gut" oder "zahlt es ab"...
Nein, denn das eine sollte meines Erachtens nichts mit dem anderen zu tun haben....
man muss sich schon sehr scharf überlegen wie man seine kinder bestrafen will, ich denke aber irgendwas entziehen, was dass kind jedentag benutzt bzw. zum lebensinhalt ist wie computer oder fernsehen darf man nicht verbieten (höchstens beschränken) sonst zieht man sehr schnell den zorn im kinder hervor.
Würde ich nie tun,Taschengeldentzug ist tabu
Es kommt jeden Tag in allen Familien mit Kindern vor: Der Sohn oder die Tochter hat mal wieder richtig Mist gebaut. Die erste Reaktion verärgerter Eltern liegt dann auf der Hand. Sofort wird über die Sanktion der Taschengeldkürzung oder gar die komplette Streichung des Taschengeldes nachgedacht.
So nahe natürlich dieser Gedanke liegt, da man vermeintlich damit das Kind am härtesten trifft, so falsch ist diese Maßnahme meiner Meinung aber auch. Man sollte bedenken, das Taschengeld keine Belohung für gutes Verhalten ist, sondern es ist in erster Linie dafür da, dem Kind zu ermöglichen, den Umgang mit dem Geld zu erlernen.
Natürlich ist es auch dazu da, dem Kind einen gewissen Freiraum in seiner finanziellen Selbstbestimmung einzuräumen, und diese würde man natürlich bei einem massiven Fehlverhalten nur zu gern strafweise einschränken.
Doch andere Strafmaßnahmen sollten der des Taschengeldentzugs vorgezogen werden. Erzieher sind sich mittlerweile einig, das Strafen nur dann Sinn machen, wenn sie sofort ausgesprochen werden, das heisst im zeitlichen Zusammenhang mit der "Tat" stehen und außerdem auch mit dem Fehlverhalten verknüpft sind.
Das klassische Beispiel ist, die persönliche Entschuldigung beim Nachbarn, dem man die Scheibe mit dem Fussball eingschossen hat, sowie die Auflage, dem Nachbarn bei der Beseitigung des Schadens zu helfen.
Taschengeldentzug ist also kein geeigneter Ansatzpunkt um ein Kind zu bestrafen.
Bin zwar selbst noch Kind, finde diese Maßnahme aber hilfreicher als Hausarrest etc. Würde ich aber nicht zu oft machen...
Taschengeld ist keine Belohnung oder Strafe
Das Taschengeld sollte wirklich zur freien Verfügung gestellt werden.Auch wenn das Kind sich davon Süßigkeiten kaufen möchte. Am besten man bietet dem Kind einen angemessenen Vorrat an Bonbons und ähnlichem zuhause an, so dass eigentlich keine Notwendigkeit besteht, dieses von seinem Taschengeld zu bezahlen.
Genauso soll das Kind natürlich auch nicht Dinge bezahlen müssen, die es einfach braucht, wie Nahrung, Kleidung, Schulsachen etc. Ausnahmen könnten sein, besonders teure Kleidung. Wenn es nun mal eine bestimmte Marke sein muss, obwohl eine andere wesentlich günstiger ist und qualitativ auch hochwertig, dann muss das Kind eben einen Teil selbst übernehmen.
Wenn Ihr Kind zu den großzügigen Menschen gehört, die gerne ihre Freunde einladen, sollten sie auch mal darauf bestehen, dass das fünfte Eis in dieser Woche, welches es dem Freund spendieren möchte, vom taschengeld bezahlt wird. Es ist leicht großzügig zu sein, wenn andere es bezahlen.
Das Kind sollte das Taschengeld nicht als Lohn für irgendetwas empfinden oder gar eine Kürzung als Strafe erfahren. Das Taschengeld steht dem Kind zu, ohne Wenn und Aber.
Alles über das Taschengeld : http://www.muetterberatung.de/details/323/BrauchteinKindTaschengeld.html
Hycrion am 8. Mai 2009 14:26 obercoooooooler Link
Naja, wenn man das auf Erwachsene uebertraegt heisst das doch im Analogieschluss, dass es keine Geldstrafen geben sollte. Diese Meinung kann man doch nicht im Ernst vertreten. Ich sehe nicht, inwiefern die Lage bei Kindern anders sein sollte.
hab zwar keine kinder, aber meine eltern haben es nicht bei mir gemacht!!! warum auch??? ... ich denke, dass das nicht der richtige weg ist!!! es seidem, das kind kauft sich drogen oder so...