Meines Wissens nach - meine Autowerkstatt sagte mir das auf Nachfrage - ist die gesetztliche Gewährleistung inzwischen bei 24 Monaten für Neuprodukte. Für die Reparatur und zugehörigen Ersatzteile haben die Mitarbeiter mir eine Gewährleistung (nicht Garantie) von 12 Monaten genannt- ich habe allerdings nicht nach "gesetzlicher Vorschrift" gefragt.
Allerdings: 12 Monate + 1 Tag eben nicht mehr....
Radar hat Recht. Garantie läuft nach der angegebenen Zeit von 2 Jahren aus. Und die gesetzliche Gewährleistung gilt eh nur 24 Monate, wobei nach 6 Monaten ein wichtiger Stichtag ist. Da beginnt nämlich die Beweislastumkehr.
vierplus am 15. Juni 2007 08:54 Danke
Soweit mir bekannt ist, hat der Hersteller recht. Die Garantie beginnt ab den Kaufdatum und verlängert sich nicht bei einer Reparatur.
Was für ein Hersteller ist das wenn ich Fragen darf?
vierplus am 15. Juni 2007 07:58 FujitsuSiemens :-(
Das hab ich auch irgendwo gelesen - aber FuSi betrachtet den PC als "Komplettsystem" und bezieht auch die Gewährleistung darauf.
Wer hat die Reparatur gemacht?
FujitsuSiemens