Soweit ich weiss ist es zumindest in Deutschland so,das auch bei einem nicht verschuldeten Unfall eine Teilschuld angerechnet wird.Es wird vorraus gesetzt das du ohne Alkoholeinfluss den Unfall hättest durch eine bessere/andere Reaktion vermeiden können.Da der aber in NL passiert ist,kA.ob das dort genauso ist.
Gegenfrage: Wieso trinkst Du überhaupt Alkohol, wenn Du noch fahren mußt? Ich habe da absolut kein Mitleid. Von mir aus kann der Gesetzgeber auch gerne 0,00 festlegen.
Die gegenpartei hat die volle schuld das ist hier in nl nunmal so...
http://www.forium.de/redaktion/strafen-fuer-verkehrssuenden-in-europa/
Ich weis nur in Deutschland ist ein Alkoholgehalt bei einem Unfall von 0,3 Promille strafbar ob schuldig oder nicht.Da kann dich möglicherweise die Versicherung in Regress nehmen
wenn Du unschuldig am Unfallgeschehen warst, bekommst Du noch eine Anzeige wegen Alkohol am Steuer. Hoffentlich bekommst Du die richtige Strafe. Schuldig hast Du Dich sowieso gemacht.
Wer sich mit 0,5 Promille oder einer Atemalkohol-Konzentration von mehr als 0,25 mg/l an das Steuer eines Fahrzeugs setzt, wird ab April 2001 mit den Sanktionen bestraft, die vorher erst bei 0,8 Promille galten: Das Bußgeld beträgt nun 250 Euro, und es wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. In das Verkehrszentralregister werden vier Punkte eingetragen. Sollte der Fahrer bereits einen einschlägigen Eintrag haben, handelt es sich um einen Wiederholungsfall. Dann erhöht sich das Bußgeld auf 500 Euro und das Fahrverbot beträgt drei Monate. Bei zwei Voreintragungen, die einen Alkoholverstoß zum Gegenstand haben, erhöht sich das Bußgeld auf 750 Euro.
Dein ganzes blablabla kannst du dir sparen...
Wir sprechen hier von HOLLAND!!!
GUUUUT
Wahrscheinlich bekommst du eine Teilschuld zugesprochen. Zumindest in Deutschland ist das so weil du betrunken warst - unabhängig ob der Unfall wirklich dein Verschulden war.
Weiss jemand evtl. wie die straffe dafür aussieht? hatte so etwas noch nie. Habe nun 5 jahre meinen Führerschein und bisher 1mal 8 kmh ausserorts zu schnell gewesen sonst nichts... hatte nie gedacht dass sich 2 bier beim essen so auswirken können aber bin sicher schauer geworden.
Lifthrasil am 14. August 2009 10:45 Teilschuld = 50%, denke ich, vom Gesamtschaden selbst bezahlen und wohl den Führerschein abgeben.
http://www.forium.de/redaktion/strafen-fuer-verkehrssuenden-in-europa/
Wenn deine Unschuld erwiesen ist, hast du seitens der Schadensregulierung überhaupt nichts zu fürchten!
Zahl die 190€ Buße (wenn überhaupt) und fertig...