Diese Liste enthält alle Antworten von tommi36, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

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Produktmerkmale
* Passend fuer alle Staubsauger-Typen
* Nie wieder nach den richtigen Beuteln suchen
* Kein Papier, sondern robustes Microfasergewebe - wiederverwendbar!
* Mit Klettverschluss
* Dauerhaft und umweltgerecht

logisch
mimimimimimimi am 15. Dezember 2009 14:10 weißt du womit?
tommi36 am 15. Dezember 2009 14:17 mit einem Bußgeld. Auf der Autobahn darf man in DE nicht stehenbleiben nur im Notfall. Sprit aus ist Dummheit und kein Notfall
tommi36 am 15. Dezember 2009 14:20 Es kann aber in solchen Fällen durchaus ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO gegeben sein. Kraftstoffmangel ist vorhersehbar ist. Damit kann ein zumindest fahrlässiges Handeln begründet werden. Wenn dieses zu einer Behinderung (20 €), Gefährdung (30 €) oder sogar Schädigung (35 € Verwarnungsgeld) führt, ist § 1/II StVO einschlägig.

1) V=Pi * r^2 * h
V=361,27 cm^3
2) O = 2 * Pi * r * (h + r)
O = 281,298 cm^2
3) V(r) = Pi * r^2 * (281,298/(2 * Pi * r) -r)
dieses soll maximal werden, also 1. Ableitung=0, 2. Ableitung <0
V´(r)=281,298/2 - 3 * Pi * r^2
V´´(r)=-6 * Pi * r
aus V´=0 folgt, r = 3,8630 cm und damit h=7,7264 cm

Das ist doch nur ein Cookie. Was willst Du??? Einige Virenscanner identifizieren Cookies als Bedrohung - ist aber nicht so

Make - Up? Warum müssen die Knutschflecken denn bis morgen weg?
Sirdouffey am 27. September 2009 02:09 wegen Schule! Das ist peinlich! :D
tommi36 am 27. September 2009 02:10 ach was!
Wolpertinger am 27. September 2009 02:10 knutschfleck am Auge?
Wie kommst Du den dadrauf...das sind aber merkwürdige Liebespraktiken.
tommi36 am 27. September 2009 02:11 ich kenn doch unsere Pappenheimer.... die hats nich am Auge, aber ne andere Stelle würde GF löschen ;_))
Sirdouffey am 27. September 2009 02:13 ihr seid doof! :D:D:D LACH
Wolpertinger am 27. September 2009 02:15 also ich weiß nicht tommi, den Hals finde ich jetzt auch noch ganz unverfänglich....Kuntschlecken an Stellen die Zensiert werden ,fände ich aus ganz anderen Gründen bedenklich.
tommi36 am 27. September 2009 02:42 sie fühlt sich ertappt - merkste was?
Sirdouffey am 3. Dezember 2009 19:07 das blaue auge war übrigens schnell weg :D allerdings ist es noch aufgefallen :D

die kannste mit copy /b Datei.001+Datei.002+Datei.003... ZielDatei.rar kopieren wenn es eine rar war und dann mit rar öffnen. War es eine Zip-Datei dann eben nach ZielDatei.zip. Was es aber mal war, solltest Du schon wissen
somebody1972 am 2. Dezember 2009 18:11 ich denke es war rar. also alle auswählen und dann zu einer rar datei archivieren? sorry, ich verstehe nicht ganz das mit copy/b und so
tommi36 am 2. Dezember 2009 18:14 /b bedeutet, daß die Dateien binär alle hintereinander zusammenkopiert werden zu einer einzigen Datei. Wenn es rar war, dann müßte rar die Zieldatei öffnen können

Die Kündigung ist wirksam, es sei denn, Du hast Zeugen für die mündliche Absprache
Ich habe Zeugen dafür das es mündlich geregelt wurde
ok, dann teil deinem Vermieter schriftlich mit, dass er unter Zeugen die Aussage gemacht hat und ihr demzufolge zum 30.11. ausziehen könnt...Zeugen benennen und dann lass es darauf ankommen.
Das mach ich auch so,danke an alle
firstguardian am 27. November 2009 13:30 Ausziehen kann er vorher. Zahlen muß er bis zum Schluß, dem 31.12.2009. Der schriftliche Mietvertrag gilt!

schau mal hier: http://www.educat.hu-berlin.de/mv/e-mail-adressen.html
Danke,die Seite ist schon hilfreicher... lach
Ach sowas gibt's? Cool, wusste ich gar nicht. Vielen Dank!