http://www.pflichtteilrechner.de/050wiewerdennachlassgegenstaendebewertet.html
Hilfreich zum Thema Nachlassbewertung/Immobilienbewertung sind auf der genannten Internetseite auch die Fragen Nr. 42-49.
wird evtl. nach dem Einheitswert berechnet der deutlich unter Verkehrswert liegt. Verkehrswert bedeutet nicht das der auch erziehlt werden kann.
Im Zweifel wird wohl jemand einen Gutachter beauftragen (meistens der, der den Pflichtteil haben will) - und dann wird der Wert geschätzt und der Pflichtteil berechnet, der ausbezahlt werden soll. Alternativ können sich ja beide im Grundbuch eintragen lassen.
http://www.pflichtteilrechner.de/pflichtteilberechnenpflichtteilrechnerhinweise.html
Da brauch ich schon mehr Details. Also als Einzelkind ohne überlebenden Ehepartner des/der Verstorbenen ist man Alleinerbe. Natürliche Erbfolge. Der besagte Enkelsohn (dein Sohn?) hat nur zu 1/2 Erbrecht, wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast und die andere 1/2 ginge an Deine Tochter. Aber Du merkst, ohne genaue Details gehts nicht.
25 % die Tochter, Enkeltochter hat keinen Anspruch wenn deren Mutter noch lebt.
sollte es Automatik sein oder Schalt mein vater ist ein Handler und könnte dir das besste für 5000€ maa sagen und wie gefällt dir Audi A4
Das Angebot die Versicherung zu übernehmen solltest du auf jeden Fall annehmen. Ich hatte letzte Woche mit meiner Versicherung gesprochen wegen meinem Sohn sein Auto...die haben gesagt...dass sie mir telefonisch eine Nr. durchsagen und mit der Nummer könnte er dann sein Auto anmelden gehen. Ruf morgen Früh bei der HUK an und frag nach.
heute email an die HUK schreiben und morgen ganz früh, vor der Anmeldung, dort anrufen, dann sind sie schonmal "vorgewarnt" und können Dir eine Versicherungsnummer mitteilen