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Über all kleine Raten was tun?

thommy12
beantwortet von thommy12 am 19. November 2009 18:47
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Mit Schulden, Schulden begleichen ist eigentlich verkehrt. Es stellt sich evtl. aber die Frage, ob du nicht einmal alles aufschlüsseln solltest und dann ggf. Vergleiche zu starten! Andererseits kann man deinen Ausführungen auch nicht entnehmen, ob du Verzugszinsen zahlst. Denn wenn nicht, ist es auch nicht so sinnvoll einen Kredit aufzunehmen. Wenn du aber unbedingt einen Kredit willst, kannst du einfach mal im Internet suchen (z.B. googlen) oder mal nach Mensch-zu-Mensch-Krediten suchen, die sind von Privat!


Peter Zwegert (Raus aus denn Schulden) wird da nicht zuviel nachgelassen als im Wirklichkeit?

thommy12
beantwortet von thommy12 am 16. November 2009 19:54
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Sicher wird dort der Effekt dazukommen, dass Herr Zwegat bekannt ist von der RTL-Doku "Raus aus den Schulden", aber wer die Sendung öfter schaut, weiß, dass auch gelegentlich die Kamera draußen bleiben muss. Hier werden reale Geschichten dargestellt. Das weiß ich, da ich mich selbst einmal beworben hatte. Sicher wird auch vieles für die Sendung Quotenorientiert aufbereitet, aber letztendlich sind es doch reale Fälle! Wer sich auch nur ein bischen mit dem privaten Insolvenzrecht und den Pfändungsfreigrenzen auskennt, der weiß, dass die Gläubiger bei solchen großen Summen eh nur einen Bruchteil bekommen würden, wenn überhaupt, wenn der Schuldner in ein Insolvenzverfahren geht. Und in dieses würde auch Zwegat seine Klienten begleiten, wenn sich die Gläubiger stur stellen würden!


schulden was nun

thommy12
beantwortet von thommy12 am 15. November 2009 20:39
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Vielleicht sollte sich Dein "Bekannter" mal selbst hier anmelden! Die ganzen Tips hier bringen nämlich nix, wenn er sich nicht helfen lassen will! Allein, wenn Du schreibst, dass er die Briefe, wahrscheinlich von Inkassos, nur stapelt, statt öffnet, zeigt das doch schon, dass er sich darüber keine oder nur wenige Gedanken macht!


Warum habe ich Schulden obwohl kein Überziehungsrisiko bei meiner Karte möglich ist?

thommy12
beantwortet von thommy12 am 8. November 2009 15:22
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Nachträgliche Lieferkosten? Wo gibts denn sowas? Wenn ich etwas bestelle, sind mir sämtliche Kosten vor Bezahlung bekannt. Auf Kontoauszügen, die es ja nunmal auch für Kreditkarten gibt, sind normalerweise sämtliche Informationen über Abbuchungen enthalten. Überziehungsschutz? Den gibt es nie zu 100%, allerdings erscheint mir eine Überziehung von 300€ in einem solchen Fall sehr hoch!


Eidesstattliche Erklärung, Schulden los?

thommy12
beantwortet von thommy12 am 5. November 2009 19:57
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Bei der Eidesstattlichen Versicherung (EV), NICHT Erklärung legst Du Deine Vermögensverhältnisse dar, also Sparguthaben, Immobilien, Einkommen mit Angabe des Arbeitgebers und sämtliche Konten. Diese EV kann (muss) aber nur abgegeben werden, wenn ein Gläubiger den Antrag/Auftrag beim Gerichtsvollzieher dazu gibt. Nach Abgabe der EV hast Du entweder für mind. 3 Jahre Ruhe oder, wie schon oft Schuldnern passiert, die Probleme fangen erst richtig an, da der Gläubiger ja nun alle Konten und den Arbeitgeber weiß!



Was ist zu tun wenn der Patner verschuldet ist? Vorallem bzgl. Zukunft/ Zusammenziehen/ evtl. Heirat

thommy12
beantwortet von thommy12 am 22. Oktober 2009 21:29
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Er sollte in Privatinsolvenz gehen und die Therapie erfolgreich abschließen. Dann solltet ihr zusammen ziehen und du musst auf ihn aufpassen, damit er nicht rückfällig wird, ansonsten ist kaum eine glückliche Zukunft möglich! Schulden vor der Ehe gehen aber voll auf ihn!


Kann ich die Mietschulden meiner Mieter bei der Schufa eintragen lassen?

thommy12
beantwortet von thommy12 am 17. Oktober 2009 16:38
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Unter www.schufa.de findest du auch Infos. Meines Wissens musst du dort als "angeschlossenes Mitglied" eingetragen sein um Eintragungen vornehmen zu lassen. Das hört sich dann also mal kostenpflichtig an. Wenn es ein Urteil gibt, könnte vielleicht ein Rechtsanwalt entsprechendes veranlassen, der dir ggf. dabei geholfen hat.


Wie kann ich weiter vorgehen in der Sache?

thommy12
beantwortet von thommy12 am 10. Oktober 2009 20:34
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Na so ganz gegen Euch kann er ja nicht spielen, die Interessen der Freundin scheint er ja noch zu vertreten. Ich glaube, dass allein schon der Berufsethos eines Anwaltes es verbietet, 2 Mandanten gegeneinander allein zu vertreten! Ist ja auch schwierig, beide Interessen gleichermaßen zu vertreten.


Pfändung durch das Finanzamt: Wie eine Aufhebung der Kontopfändung beantragen?

thommy12
beantwortet von thommy12 am 26. September 2009 21:42
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Hilfreichste Antwort

Also erstens kann er dies nicht mehr verhindern, da es ja schon passiert ist. Sicher sollte sich das Finanzamt an vieles halten, es tut es aber meist nicht. Das FA ist eine der unangenehmsten Gläubigerin, die es in Deutschland gibt. So ist man auf das Gutwill der Herrschaften angewiesen. Eine Möglichkeit, die Dein Freund hat, ist jetzt zum Finanzamt zur Vollstreckungsstelle zu gehen und sofern er den offenen Betrag nicht auf einmal begleichen kann, eine Vereinbarung zur Begleichung treffen. Dann kann und wird der Beamte die Kontopfändung aufheben. Hier kommt es auf die Kulanz des Beamten an, da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man die Steuerschuld auf max. 6 Monate stunden kann. Dies ist aber bei manchen Beträgen schwer möglich, wenn man nur "normal" verdient.


wenn man einen offenbarungseid leistet, hat man dann ruhe vor anderen gläubigern???

thommy12
beantwortet von thommy12 am 18. September 2009 22:07
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Wenn Deine Freundin den "Offenbarungseid" abgelegt hat, solltest du eigentlich wissen, dass das Eidesstattliche Versicherung heißt! Diese Eidesstattliche Versicherung soll ein Vermögensverzeichnis darstellen und somit beweisen, dass der Schuldner nichts hat. Allerdings dient dieses Verzeichnis auch oft den Gläubigern um noch nich bekannte Konten und Arbeitgeberdaten zu bekommen. Bei mir hatte es allerdings ausgereicht, bei anderen Gläubigern auf die abgegebene EV hinzuweisen! Bei anderen soll es meist erst der Anfang allen Übels gewesen sein.



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