Mit Schulden, Schulden begleichen ist eigentlich verkehrt. Es stellt sich evtl. aber die Frage, ob du nicht einmal alles aufschlüsseln solltest und dann ggf. Vergleiche zu starten! Andererseits kann man deinen Ausführungen auch nicht entnehmen, ob du Verzugszinsen zahlst. Denn wenn nicht, ist es auch nicht so sinnvoll einen Kredit aufzunehmen. Wenn du aber unbedingt einen Kredit willst, kannst du einfach mal im Internet suchen (z.B. googlen) oder mal nach Mensch-zu-Mensch-Krediten suchen, die sind von Privat!
Sicher wird dort der Effekt dazukommen, dass Herr Zwegat bekannt ist von der RTL-Doku "Raus aus den Schulden", aber wer die Sendung öfter schaut, weiß, dass auch gelegentlich die Kamera draußen bleiben muss. Hier werden reale Geschichten dargestellt. Das weiß ich, da ich mich selbst einmal beworben hatte. Sicher wird auch vieles für die Sendung Quotenorientiert aufbereitet, aber letztendlich sind es doch reale Fälle! Wer sich auch nur ein bischen mit dem privaten Insolvenzrecht und den Pfändungsfreigrenzen auskennt, der weiß, dass die Gläubiger bei solchen großen Summen eh nur einen Bruchteil bekommen würden, wenn überhaupt, wenn der Schuldner in ein Insolvenzverfahren geht. Und in dieses würde auch Zwegat seine Klienten begleiten, wenn sich die Gläubiger stur stellen würden!
Vielleicht sollte sich Dein "Bekannter" mal selbst hier anmelden! Die ganzen Tips hier bringen nämlich nix, wenn er sich nicht helfen lassen will! Allein, wenn Du schreibst, dass er die Briefe, wahrscheinlich von Inkassos, nur stapelt, statt öffnet, zeigt das doch schon, dass er sich darüber keine oder nur wenige Gedanken macht!
Nachträgliche Lieferkosten? Wo gibts denn sowas? Wenn ich etwas bestelle, sind mir sämtliche Kosten vor Bezahlung bekannt. Auf Kontoauszügen, die es ja nunmal auch für Kreditkarten gibt, sind normalerweise sämtliche Informationen über Abbuchungen enthalten. Überziehungsschutz? Den gibt es nie zu 100%, allerdings erscheint mir eine Überziehung von 300€ in einem solchen Fall sehr hoch!
Bei der Eidesstattlichen Versicherung (EV), NICHT Erklärung legst Du Deine Vermögensverhältnisse dar, also Sparguthaben, Immobilien, Einkommen mit Angabe des Arbeitgebers und sämtliche Konten. Diese EV kann (muss) aber nur abgegeben werden, wenn ein Gläubiger den Antrag/Auftrag beim Gerichtsvollzieher dazu gibt. Nach Abgabe der EV hast Du entweder für mind. 3 Jahre Ruhe oder, wie schon oft Schuldnern passiert, die Probleme fangen erst richtig an, da der Gläubiger ja nun alle Konten und den Arbeitgeber weiß!
Er sollte in Privatinsolvenz gehen und die Therapie erfolgreich abschließen. Dann solltet ihr zusammen ziehen und du musst auf ihn aufpassen, damit er nicht rückfällig wird, ansonsten ist kaum eine glückliche Zukunft möglich! Schulden vor der Ehe gehen aber voll auf ihn!
Unter www.schufa.de findest du auch Infos. Meines Wissens musst du dort als "angeschlossenes Mitglied" eingetragen sein um Eintragungen vornehmen zu lassen. Das hört sich dann also mal kostenpflichtig an. Wenn es ein Urteil gibt, könnte vielleicht ein Rechtsanwalt entsprechendes veranlassen, der dir ggf. dabei geholfen hat.
Na so ganz gegen Euch kann er ja nicht spielen, die Interessen der Freundin scheint er ja noch zu vertreten. Ich glaube, dass allein schon der Berufsethos eines Anwaltes es verbietet, 2 Mandanten gegeneinander allein zu vertreten! Ist ja auch schwierig, beide Interessen gleichermaßen zu vertreten.
Also erstens kann er dies nicht mehr verhindern, da es ja schon passiert ist. Sicher sollte sich das Finanzamt an vieles halten, es tut es aber meist nicht. Das FA ist eine der unangenehmsten Gläubigerin, die es in Deutschland gibt. So ist man auf das Gutwill der Herrschaften angewiesen. Eine Möglichkeit, die Dein Freund hat, ist jetzt zum Finanzamt zur Vollstreckungsstelle zu gehen und sofern er den offenen Betrag nicht auf einmal begleichen kann, eine Vereinbarung zur Begleichung treffen. Dann kann und wird der Beamte die Kontopfändung aufheben. Hier kommt es auf die Kulanz des Beamten an, da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man die Steuerschuld auf max. 6 Monate stunden kann. Dies ist aber bei manchen Beträgen schwer möglich, wenn man nur "normal" verdient.
Wenn Deine Freundin den "Offenbarungseid" abgelegt hat, solltest du eigentlich wissen, dass das Eidesstattliche Versicherung heißt! Diese Eidesstattliche Versicherung soll ein Vermögensverzeichnis darstellen und somit beweisen, dass der Schuldner nichts hat. Allerdings dient dieses Verzeichnis auch oft den Gläubigern um noch nich bekannte Konten und Arbeitgeberdaten zu bekommen. Bei mir hatte es allerdings ausgereicht, bei anderen Gläubigern auf die abgegebene EV hinzuweisen! Bei anderen soll es meist erst der Anfang allen Übels gewesen sein.