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Antworten auf Fragen von thomimhrissi

Steuer bei Angestelltem und Freiberuflerin

beantwortet von Besserwissi am 12. Juni 2008 13:24
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Bei uns ist die Situation seit Jahren umgekehrt. Wir geben immer eine gemeinsame Steuererklärung ab und nutzen natürlich Abschreibungsmöglichkeiten für PKW, Computer, etc. Zudem werden sonstige laufende Kosten anteilig abgesetzt (z.B. anteilige Erstellungskosten für das Arbeitszimmer im Haus, anteilige Betriebskosten für das Arbeitszimmer, anteilige Telefonkosten über extra Tel.-Nr. oder Einzelnachweis, etc.) Günstig ist natürlich die Verwendung eines Steuerprogramms wie Wiso oder Ähnliche, denn hier kann man alle Daten gut einpflegen und sie jährlich nur aktualisieren. Auch die EUR lässt sich hier gut erstellen und sogar Auswirkungen von Veränderungen steuerlich betrachten. Viel Erfolg bei der Steuer!



Steuer bei Angestelltem und Freiberuflerin

beantwortet von kleineroteHexe am 11. Juni 2008 19:01
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Wendet euch an einen Steuerberater, zumindest im ersten Jahr, damit nix schief geht.



Steuer bei Angestelltem und Freiberuflerin

beantwortet von dolabella am 11. Juni 2008 08:47
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Ihr müsst für Deine Frau eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Bei EÜR kannst Du eine Sonderzahlung im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe buchen, sonst ist sie zu aktivieren; die Leasingraten sind laufende Kosten. Den Privatanteil könnt ihr entweder nach Fahrtenbuch oder pauschal (1% vom Brutto-Listenpreis pro Monat) abrechnen (das sind dann Betriebseinnahmen "aus Verwendung von Gegenständen für Zwecke ausserhalb des Unternehmens").

Die EÜR erstellt man separat (dabei hilft ein Buchhaltungsprogramm), die Zahlen übernehmt ihr in die Formulare GSE und EÜR des Finanzamts.

Kommentar von MarianneW am 11. Juni 2008 09:04

Vor allem sollte man sowas zeitnah machen und nicht erst am Jahresende und sicherlich ist es dabei durchaus interessant weitere "Betriebsausgaben" von Restaurantbesuchen bis Büromaterial abzusetzen..



Steuer bei Angestelltem und Freiberuflerin

beantwortet von moon73 am 11. Juni 2008 08:42
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Wende dich doch an einen Lohnsteuerhilfeverein, die bieten recht kostengünstig Beratung an.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerhilfeverein

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 11. Juni 2008 08:46

ein Lohnsteuerhlfeverein darf keine Beratung bei Freiberuflern geben,,



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